Was passiert mit meinem Girokonto nach dem Tod?

Nach dem Tod eines Menschen gibt es viele organisatorische Fragen zu klären. Eine davon betrifft das Girokonto des Verstorbenen. Was passiert mit dem Konto? Wie können die Hinterbliebenen darauf zugreifen? In diesem Artikel geben wir Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten und Abläufe, die bei einem Girokonto nach dem Tod einer Person üblich sind.

Girokonto im Todesfall

Ein Girokonto ist ein wichtiges Instrument für den alltäglichen Zahlungsverkehr. Es ermöglicht die Überweisung von Geld, den bargeldlosen Einkauf und den Einzug von Lastschriften. Doch was geschieht mit diesem Konto, wenn der Kontoinhaber verstirbt?

In Deutschland gibt es klare gesetzliche Regelungen für den Umgang mit dem Girokonto nach dem Tod. Hierbei wird zwischen verschiedenen Fallkonstellationen unterschieden, je nachdem, ob der Verstorbene eine/n Ehepartner/in, ein Kind oder einen anderen Erben hinterlässt. Es gibt auch spezielle Regelungen, wenn der Kontoinhaber keine Erben hat oder das Erbe ausschlägt.

Fall 1: Ehepartner/in als Erbe

Wenn der Verstorbene eine/n Ehepartner/in hinterlässt und kein Testament vorliegt, erbt der Ehepartner das Girokonto automatisch. Er oder sie kann darauf zugreifen und es weiterhin für persönliche Transaktionen nutzen. Es müssen keine besonderen Formalitäten erfüllt werden.

Fall 2: Kinder als Erben

Wenn der Verstorbene minderjährige oder volljährige Kinder hinterlässt und kein Testament vorliegt, erben die Kinder das Girokonto. In diesem Fall muss jedoch ein Erbschein beantragt werden, der die Erbfolge klar dokumentiert. Sobald der Erbschein vorliegt, können die Kinder über das Konto verfügen.

Es ist wichtig zu beachten, dass minderjährige Kinder erst ab einem bestimmten Alter selbstständig über das Konto verfügen können. Dies variiert je nach Bundesland und liegt in der Regel bei 14-18 Jahren. Bis zu diesem Zeitpunkt benötigt das Kind einen gesetzlichen Vertreter, der die Transaktionen für ihn oder sie durchführt.

Fall 3: Andere Erben oder kein Testament

Wenn der Verstorbene keine/n Ehepartner/in oder Kinder hinterlässt, wird das Girokonto an die sogenannten gesetzlichen Erben übertragen. Auch hier muss ein Erbschein beantragt werden, um das Konto nutzen zu können. Die gesetzlichen Erben können je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedlich sein und müssen im Einzelfall geprüft werden.

Es kann auch vorkommen, dass der Verstorbene ein Testament erstellt hat, in dem er bestimmte Personen als Erben benennt. In diesem Fall müssen die im Testament genannten Personen den Erbschein beantragen, um das Girokonto nutzen zu können.

Meine Nahtoderfahrung: Was passiert nach dem Tod? Alles ist...

Ausschlagung des Erbes

Es kann vorkommen, dass die Hinterbliebenen das Erbe ausschlagen, entweder weil sie die Erbschaft nicht antreten wollen oder weil das Erbe mit Schulden behaftet ist. In diesem Fall geht das Girokonto auf den nächsten gesetzlichen Erben über. Auch hier muss ein Erbschein beantragt werden, um auf das Konto zugreifen zu können.

Was ist mit Gemeinschaftskonten?

Wenn das Girokonto ein Gemeinschaftskonto ist, das von zwei oder mehr Personen eröffnet wurde, gibt es ebenfalls klare Regelungen für den Todesfall.

Im Fall des Todes eines Kontoinhabers bleibt das Konto weiterhin bestehen und wird vom verbleibenden Kontoinhaber genutzt. Er oder sie kann weiterhin Einzahlungen und Abhebungen vornehmen. Die Erben des verstorbenen Kontoinhabers haben keinen Anspruch auf den Kontosaldo oder auf Informationen über die Kontobewegungen.

Zugriff auf das Girokonto nach dem Tod

Um auf das Girokonto eines Verstorbenen zugreifen zu können, müssen die Hinterbliebenen einige Schritte befolgen:

  1. Informieren Sie die Bank über den Tod des Kontoinhabers.
  2. Reichen Sie eine Kopie der Sterbeurkunde bei der Bank ein.
  3. Beantragen Sie gegebenenfalls einen Erbschein.
  4. Sobald die Bank die erforderlichen Unterlagen erhalten hat, wird sie das Konto entsprechend den gesetzlichen Vorgaben behandeln.

Es ist wichtig, dass die Hinterbliebenen nicht vorschnell Geld vom Konto abheben, da dies als unrechtmäßiger Zugriff auf das Konto des Verstorbenen angesehen werden kann.

Fazit

Nach dem Tod einer Person gibt es viele Dinge zu regeln, darunter auch das Girokonto des Verstorbenen. Es ist wichtig zu wissen, dass es klare gesetzliche Regelungen gibt, die den Umgang mit dem Konto regeln. Je nachdem, ob der Verstorbene eine/n Ehepartner/in, Kinder oder andere Erben hinterlässt, müssen verschiedene Schritte unternommen werden, um das Konto nutzen zu können. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit dieser Thematik auseinanderzusetzen und gegebenenfalls rechtzeitig entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um den Hinterbliebenen unnötigen Aufwand und mögliche Schwierigkeiten zu ersparen.

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